Cyber-Grooming Tipps & Facts

Cyber-Grooming ist strafbar

Cyber-Grooming ist strafbar

„Wenn in echt nichts passiert ist, kann man auch nichts tun.“ Gerade Erwachsene sagen diesen Satz mitunter. Dabei stimmt das so nicht. Wenn dich jemand über das Internet, über Apps, Nachrichten etc. belästigt, dann ist das klar strafbar. Auch wenn du dieser Person noch nie begegnet bist.

Praktisch erklärt

Cyber-Grooming ist verboten! Niemand darf Kontakt zu dir anbahnen, mit dem Ziel dich sexuell zu belästigen. Schon alleine der Versuch ist strafbar. Dazu gibt es sogar ein eigenes Gesetz.
Der §208a StGB stellt Cyber-Grooming unter Strafe! Bist du unter 14 Jahre alt, dann ist es klar strafbar, wenn jemand versucht, dich z.B. über WhatsApp zu überreden pornographische Aufnahmen zu schicken! Aber auch wenn du bereits 14 bist, gibt es Gesetze, die dies verbieten!
Du kannst dich gerne bei uns melden, wir können gemeinsam einschätzen, wie du dich wehren kannst.