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Eigene Nacktfotos verschicken

Eigene Nacktfotos verschicken

Du hast ab 14 das Recht, auch sehr freizügige Fotos / Videos von dir zu machen und sie auch zu verschicken – an Personen, die auch mindestens 14 Jahre alt sind und diese Fotos / Videos auch haben möchten. Denn in Österreich haben Jugendliche ein Recht auf eine selbstbestimmte Sexualität. Du bestimmst selbst, wie du dich anderen Personen zeigen möchtest.

Was dürfen die Personen dann mit deinem Foto / Video machen?

Wann immer du ab 14 jemandem ein pornografisches Foto oder Video schickst, darf die Person dieses dann einfach nur für sich haben. Die Person macht sich klar strafbar, wenn sie es jemand anderem zeigt oder schickt!! Lass dir nicht einreden, dass du daran schuld bist, wenn die Person es weiterleitet. Es ist alleine die Verantwortung dieser Person!

Setze deine Schamgrenze!

Du weißt für dich selbst am besten, ab wann dir etwas unangenehm ist. Verschicke deshalb nur Fotos und Videos, von denen du weißt, dass es für dich auch okay wäre, sollte sie jemand verbreiten. Denn es geht ja nicht nur darum, dass diese Person sich dann strafbar macht, sondern auch darum, dass die Fotos dann doch auch andere Personen gesehen haben, als die Person, für die sie bestimmt waren.

Was du nicht darfst!

Bist du auf einem Foto oder in einem Video noch unter 14 Jahre alt – es gilt immer das Alter zum Zeitpunkt der Aufnahme – und ist es eine pornografische Aufnahme, dass darfst du sie niemandem zeigen oder schicken!

Auch darfst du pornografische Fotos nicht an Personen schicken, die sie nicht haben möchten! Du würdest dich sonst nach §207a StGB pornografische Darstellung Minderjähriger strafbar machen.

Wann gilt ein Foto / Video vor dem Gesetz als pornografisch?

  • Wenn Penis, Scheide oder Po Öffnung direkt zu sehen sind und im Mittelpunkt der Aufnahme stehen. Z.B. wenn ein Mädchen mit gespreizten Beinen vor dem Spiegel sitzt und das Spiegelbild fotografiert.
  • Wenn eine geschlechtliche Handlung gezeigt oder angedeutet wird, z.B. wenn sich jemand bei der Selbstbefriedigung filmt oder ein Bursch auf einem Foto den Penis in der Hand hat (er tut dann quasi so, als würde er sich selbst befriedigen).
  • Wenn die Aufnahmen so sind, dass man davon ausgehen kann, dass sie die Person, an die sie geschickt werden, erregen sollen. Das können z.B. Fotos sein, bei denen jemand  nackt ist und eine aufreizende Pose einnimmt.

Praktisch erklärt

Simon (15) macht ein Video von sich bei der Selbstbefriedigung und schickt es seinem Freund Ben (16). Da Simon beim Aufnehmen des Videos bereits über 14 ist und Ben das Video haben möchte, darf Simon es ihm schicken. Ben darf das Video selbst ansehen und es bei sich gespeichert haben.
Würde er es jemand anderem zeigen oder schicken, würde er sich strafbar machen. Simon könnte ihn anzeigen.
Beate ist 14. Einen Tag vor ihrem 14. Geburtstag fotografiert sie ihre Scheide in Nahaufnahme. An ihrem Geburtstag schickt sie es ihrem Freund Sebastian. Achtung! Beate darf das Foto nicht verschicken, obwohl sie selbst darauf abgebildet ist. Denn am Foto ist sie noch 13! Sie darf so ein Foto nur dann von sich versenden, wenn sie zum Zeitpunkt der Aufnahme bereits 14 gewesen ist. Auch Sebastian darf dieses Foto nicht bei sich gespeichert haben, er würde sich ebenso strafbar machen.
Macht Beate das Foto an ihrem 14. Geburtstag, dann darf sie es an Sebastian schicken, wenn er es haben möchte und er darf es dann auch bei sich gespeichert haben.