Porno Tipps & Facts

Darf ich einen Porno verschicken?

Darf ich einen Porno verschicken?

Die rechtliche Situation zu Pornos in Österreich ist ganz schön kompliziert, weil sie durch unterschiedliche Gesetze geregelt ist. Wir versuchen, praktisch, kurz und knapp zusammen zu fassen, was beim Porno Schauen bzw. Porno Clip Verschicken in Österreich vom Gesetz her gilt.

Porno Clip verschicken – erlaubt?

Vielleicht klingt das ein wenig schräg, aber es ist tatsächlich so, dass du durch das Verschicken von Porno Videos Probleme bekommen kannst. Denn im Pornographie Gesetz ist festgehalten, dass Porno Clips nur an Personen ab 16 Jahren verschickt werden dürfen. Auch für das Laden eines Links in eine WhatsApp Gruppe gilt dieses Gesetz.

Porno Schauen – ab wann erlaubt?

Ab wann man einen Porno schauen darf, regelt in Österreich alleine das Jugendschutzgesetz. Danach ist es ab 18 erlaubt, sich Porno Clips anzusehen.

Du kannst aber sicher nicht ins Gefängnis kommen oder dein Laptop gesperrt werden, weil du auf einer Porno Seite gelandet bist. Auch wenn das manchmal behauptet wird.

Wichtig ist auch, dass du darauf achtest, dass die Personen im Porno wirklich bereits mindestens 18 Jahre alt sind. Auf einigen Porno Seiten ist dies im Impressum festgehalten oder steht auch bei den Videos dabei. Achtung bei Clips die mit dem Begriff „Teenie“ schon im Titel spielen! Sonst könntest du eine Anzeige nach §207a StGB pornografischer Darstellung Minderjähriger bekommen.

Praktisch erklärt

Das Pornographie Gesetz erlaubt das Verschicken von Porno Videos (auch Links) an Personen ab 16. Das Jugendschutzgesetz erlaubt das Schauen von Pornos ab 18 Jahren.
Stellst du einen Porno Clip z.B. in eine WhatsApp Gruppe mit Personen, die noch nicht 16 Jahre alt sind, dann machst du dich strafbar. Da du ja Porno Videos erst an Personen ab 16 senden darfst.